Härteausgleich bei Nebeneinkünften von Arbeitnehmern bis zu 820 Euro

Härteausgleich bei Nebeneinkünften von Arbeitnehmern bis zu 820 Euro

 

Arbeitnehmer, hierzu gehören auch die Bezieher von Betriebsrenten und Beamtenpensionen, müssen weitere Nebeneinkünfte (selbständige Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen u.a.) bis zu 410 Euro im Jahr nicht versteuern und brauchen auch in diesen Fällen keine Einkommensteuererklärung abzugeben.