Arbeitnehmer
- unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten
(§ 8 EStG, R 8.1. Abs.
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Werden einem Arbeitnehmer kostenfrei oder mit nur geringer Kostenbeteiligung Mahlzeiten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit überlassen, so handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, der der Besteuerung beim Arbeitnehmer zu unterziehen ist.
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