Tagesmütter - Einnahmen aus der Betreuung von Kindern |
Alle Tagespflegepersonen müssen die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Art (privat oder öffentlich) der Einnahmen. Damit müssen auch Tagesmütter oder Tagesväter, die vom Jugendamt oder von der Gemeinde bezahlt werden, die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern.
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