Umsatzsteuer - Wechsel von der Soll- zur Ist-Versteuerung |
Die Besteuerung erfolgt bei der Umsatzsteuer i.d.R. nach vereinbarten Entgelten. Das bedeutet, dass bei Rechnungserhalt der Vorsteuerabzug möglich und bei Rechnungsstellung die Umsatzsteuer abzuführen ist, und zwar unabhängig davon, ob die Zahlung bereits erfolgte. Dies kann - je nach Branche und Zahlungsziel - für den einzelnen Unternehmer zu einem hohen Liquiditätsbedarf führen, soweit die Umsatzsteuer lange vor dem Erhalt der Kundenzahlungen abgeführt werden muss.
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