Zahlungen an die Finanzbehörde - anderweitige Verrechnung mit fälligem Zwangsgeld |
Soweit kein Bankeinzug erteilt wurde und der Steuerpflichtige seine Steuerzahlungen per Überweisung oder Bareinzahlung an die Finanzkasse leistet, sollte unbedingt auf dem Zahlbeleg der genaue Bestimmungszweck der Zahlung angegeben werden.
Beispiel
Umsatzsteuer Monat 8/2008 - Steuer-Nr. 22 04711 0815
Bei Einkommensteuervorauszahlungen von Eheleuten sollte auch erkennbar sein, für oder von welchem Ehegatten die Zahlung geleistet wurde.
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