§ 8 EStDV
FNA: 611-1-1
Fassung vom: 10.05.2000
Stand: 01.01.2026
zuletzt geändert durch:
Jahressteuergesetz 2024, BGBl. I Nr. 387 vom 02.12.2024

§ 8 EStDV Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

§ 8 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

EStDV ( Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 )

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20 500 Euro beträgt.