OLG Köln - Urteil vom 13.09.2018
12 U 20/13
Normen:
BGB § 104; ZPO § 295; ZPO § 411a;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 08.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 192/12

Anforderungen an die Feststellung fehlender Geschäftsfähigkeit beim Abschluss eines Grundstückskaufvertrages

OLG Köln, Urteil vom 13.09.2018 - Aktenzeichen 12 U 20/13

DRsp Nr. 2019/3875

Anforderungen an die Feststellung fehlender Geschäftsfähigkeit beim Abschluss eines Grundstückskaufvertrages

1. Ein Ausschluss der freien Willensbestimmung gemäß § 104 Nr. 2 BGB ist gegeben, wenn jemand außerstande ist, seinen Willen frei und unbeeinflusst von einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung seiner Geistestätigkeit zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln, wobei darauf abzustellen ist, ob eine freie Entscheidung bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte nach Abwägung des Für und Wider möglich ist, oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung äußere Einflüsse den Willen übermäßig beherrschen.2. Eine Beweiswürdigung zur Frage des Ausschlusses der freien Willensbestimmung kann gestützt auf § 411a ZPO durch Verwertung eines im Rahmen eines Betreuungsverfahrens eingeholten Gutachtens erfolgen, wenn den Parteien Kopien des Gutachtens vorliegen und sie zur beabsichtigten Verwertung angehört worden sind.