Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23. Februar 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten auch für das Revisionsverfahren zu erstatten.
I
Die Klägerin begehrt höheres Alg auf der Grundlage der während einer unwiderruflichen Freistellung von der Arbeitsleistung gezahlten Vergütung anstelle einer fiktiven Bemessung.
|
Testen Sie "Rechtsfragen in der Steuerberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|