Die Klägerin ist Eigentümerin des Hausgrundstücks in D., W.-Platz 18. Sie vermietete am 29. November 1966 an den Beklagten einen im Hof dieses Grundstücks gelegenen Lagerraum und mit Vertrag vom 08. September 1969 ein urmittelbar am W.-Platz gelegenes Ladenlokal mit Büroräumen und Nebenräumen. Die Vermietung erfolgte zum Betrieb eines Elektrogroßhandels. Die mit Vertrag vom 08. September 1969 gemieteten Räume hatte vorher die Firma K. & F., ein Leihwagenunternehmen, Mietweise inne. Das Mietverhältnis war erstmals zum 15. September 1974 kündbar. Der Mietzins für sämtliche Mieträume betrug monatlich 2.650,-- DM.
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