Auf die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - X vom 28. September 2017 wird der angefochtene Beschluss unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen wie folgt geändert:
Der Antragsgegner wird unter Zurückweisung des Antrages im Übrigen verpflichtet, an die Antragstellerin 29.272,38 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. November 2014 zu zahlen.
Die Antragstellerin trägt 65 % und der Antragsgegner trägt 35 % der Kosten des familiengerichtlichen Verfahrens.
II.Die Antragstellerin trägt 62 % und der Antragsgegner trägt 38 % der Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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