EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )
ErstattungsüberhängeDer Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 4 b Satz 3 erhöht nicht den G. d. E. (>BFH vom 12. 03. 2019 - BStBl II S. 658).G. d. E. im VerlustentstehungsjahrDer negative G. d. E. im Entstehungsjahr ist nach Durchführung des Verlustrücktrags bzw. Verlustvortrags um den Betrag der zurückgetragenen bzw. vorgetragenen Einkünfte zu erhöhen. Der dementsprechend geänderte G. d. E. bildet die Ausgangsgröße für die weitere Ermittlung des Einkommens gem. § 2 Abs. 4 (>BFH vom 03. 05. 2023 - BStBl II S. 1002).Die Hinzurechnung des Anspruchs auf Kindergeld oder vergleichbare LeistungenDie Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs bildet den letzten Schritt auf dem Weg zur Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer und hat keinen Einfluss auf etwaige, vorher zu berücksichtigende Steuerermäßigungen. Hieraus ergibt sich bei Anwendung der Steuerermäßigungsvorschriften kein zusätzliches Verrechnungspotenzial (>BFH vom 14. 04. 2021 - BStBl II S. 848).Keine Einnahmen oder EinkünfteBei den folgenden Leistungen handelt es sich nicht um Einnahmen oder Einkünfte:- Arbeitnehmer-Sparzulagen (§ 13 Abs. 3 VermBG)- Investitionszulagen nach dem InvZulG- Neue Anteilsrechte aufgrund der Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital (§§ 1, 7 KapErhStG)- Wohnungsbau-Prämien (§ 6WoPG)
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