H 3.13 LStH2023
Stand: 05.12.2022
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H 3.13 LStH2023 Hinweise

H 3.13 Hinweise

LStH2023 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2023 und Lohnsteuer-Hinweise 2023 )

Beamte bei Postunternehmen 3 Nr. 35 Klimabedingte Kleidung Der Beitrag zur Beschaffung klimabedingter Kleidung (§ 19 AUV) sowie der Ausstattungsbeitrag (§ 21 AUV) sind nicht nach § 3 Nr. 13 Satz 1 steuerfrei (>BFH vom 27. 05. 1994 - BStBl II 1995 S. 17 und vom 12. 04. 2007 - BStBl II S. 536). Mietbeiträge Mietbeiträge anstelle eines Trennungsgelds sind nicht nach § 3 Nr. 13 steuerfrei (>BFH vom 16. 07. 1971 - BStBl II S. 772). Öffentliche Kassen >H 3.11 Pauschale Reisekostenvergütungen Nach einer öffentlich-rechtlichen Satzung geleistete pauschale Reisekostenvergütungen können bei Beachtung von R 3.13 Abs. 2 Satz 2 auch ohne Einzelnachweis steuerfrei sein, sofern die Pauschale die tatsächlich entstandenen Reiseaufwendungen nicht ersichtlich übersteigt (>BFH vom 08. 10. 2008 - BStBl II 2009 S. 405). Prüfung, ob Werbungskosten vorliegen Es ist nur zu prüfen, ob die ersetzten Aufwendungen vom Grundsatz her Werbungskosten sind (>BFH vom 12. 04. 2007 - BStBl II S. 536). Daher sind z. B. Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit Incentive-Reisen nicht nach § 3 Nr. 13 steuerfrei (>R 3.13 Abs. 2 Satz 3), soweit diese dem Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil zuzurechnen sind (>H 19.7).