Allgemeine Grundsätze >BMF vom 16. 11. 2021 (BStBl I S. 2308) Darlehensforderung Darlehensforderungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. k des 5. VermBG können i. d. R. dann unter dem Nennwert bewertet werden, wenn die Forderung unverzinslich ist (>R B 12.1 Abs. 1 Nr. 1
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