Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin gegen das am 27.10.2017 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln -
Der Klägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen 3 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen.
I.
Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg, denn das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen.
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