Herausgabe von Arbeitsergebnissen durch den Steuerberater im Konkurs des Auftraggebers
BGH, Urteil vom 25.10.1988 - Aktenzeichen XI ZR 3/88
DRsp Nr. 1996/8223
Herausgabe von Arbeitsergebnissen durch den Steuerberater im Konkurs des Auftraggebers
»a) Nach dem Vertrag geschuldete Arbeitsergebnisse des Steuerberaters (hier: Hauptschlußübersicht nebst Umbuchungslisten) sind nicht "erlangt" im Sinne des § 667BGB.b) Zur Frage der Behandlung des vertraglichen Herausgabeanspruchs im Konkurs des Auftraggebers.«