OLG Oldenburg - Urteil vom 26.09.1996 (14 UF 36/96) - DRsp Nr. 1997/622
OLG Oldenburg, Urteil vom 26.09.1996 - Aktenzeichen 14 UF 36/96
DRsp Nr. 1997/622
1. Allein die Tatsache, daß die Parteien eines Scheidungsverfahrens seit mehr als einem Jahr getrennt leben (hier seit September 1994), reicht nicht zur Annahme der Zerrüttung der Ehe aus, wenn kein festen anderweitigen Bindungen bestehen, die Parteien sich täglich besuchen und regelmäßig Verkehr miteinander haben.2. An die positive Feststellung der Zerrüttung sind strenge Maßstäbe anzulegen, um nicht den mit den Vermutungen des § 1566BGB befolgten Zweck zu unterlaufen.