"Der Steuerberater ... hat den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren, um eine Fehlentscheidung vermeiden zu können ... . Sobald und soweit sich für den Steuerberater oder seine Angestellten also konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Mandant vermeidbare steuerschädliche Fehler begeht, muss er dafür sorgen, dass dieser auf die sich daraus ergebenden Risiken hingewiesen wird und ihm Vorschläge unterbreitet werden, auf welche Weise Abhilfe geschaffen werden kann ... .
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