OLG Celle - Urteil vom 13.10.1999
3 U 326/98
Normen:
BGB § 276 § 675 ; RBeratG Art. 1 § 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(125)527d
VersR 2001, 1437

Pflichten des Steuerberaters

OLG Celle, Urteil vom 13.10.1999 - Aktenzeichen 3 U 326/98

DRsp Nr. 2003/16258

Pflichten des Steuerberaters

Pflichten eines mit der Lohnbuchhaltung betrauten Steuerberaters in den Grenzen einer - im Sinne von Art. 1 § 1 RBeratG - erlaubnisfreien Beratungstätigkeit, insbesondere bei der Bearbeitung sozialversicherungsrechtlicher Angelegenheiten.

Normenkette:

BGB § 276 § 675 ; RBeratG Art. 1 § 1 ;

Gründe (Auszug):

"Der Steuerberater ... hat den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren, um eine Fehlentscheidung vermeiden zu können ... . Sobald und soweit sich für den Steuerberater oder seine Angestellten also konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Mandant vermeidbare steuerschädliche Fehler begeht, muss er dafür sorgen, dass dieser auf die sich daraus ergebenden Risiken hingewiesen wird und ihm Vorschläge unterbreitet werden, auf welche Weise Abhilfe geschaffen werden kann ... .