R 3.16 LStH2023
Stand: 05.12.2022
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R 3.16 LStH2023 Steuerfreie Leistungen für Reisekosten, Umzugskosten und Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung außerhalb des öffentlichen Dienstes

R 3.16 Steuerfreie Leistungen für Reisekosten, Umzugskosten und Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung außerhalb des öffentlichen Dienstes

LStH2023 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2023 und Lohnsteuer-Hinweise 2023 )

1Zur Ermittlung der steuerfreien Leistungen (Geld und Sachbezüge) für Reisekosten dürfen die einzelnen Aufwendungsarten zusammengefasst werden; die Leistungen sind steuerfrei, soweit sie die Summe der nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a Satz 1, 2 und 4, Nr. 5 a und und Abs. 4 a sowie R 9.7 Abs. 3 und R 9.8 zulässigen Leistungen nicht übersteigen. Hierbei können mehrere Reisen zusammengefasst abgerechnet werden. Dies gilt sinngemäß für Umzugskosten und für Mehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung. Wegen der Höhe der steuerfrei zu belassenden Leistungen für Reisekosten, Umzugskosten und Mehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung >§ Abs. Satz 3 Nr. sowie R 9.7 bis 9.9 und R 9.11.