R 3.32 LStH2022
Stand: 05.12.2022
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R 3.32 LStH2022 Sammelbeförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

R 3.32 Sammelbeförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

LStH2022 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2023 und Lohnsteuer-Hinweise 2022 )

Die Notwendigkeit einer Sammelbeförderung ist z. B. in den Fällen anzunehmen, in denen 1. die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Zeitaufwand durchgeführt werden könnte oder 2. der Arbeitsablauf eine gleichzeitige Arbeitsaufnahme der beförderten Arbeitnehmer erfordert.