Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 10. März 2022 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
I.
Der Beteiligte, ein Verein in Gründung, begehrt seine Eintragung in das Vereinsregister.
Der Zweck des Beteiligten wird in seiner Satzung wie folgt angegeben:
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung.
Testen Sie "Rechtsfragen in der Steuerberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|