BGH - Urteil vom 28.03.1985
VII ZR 81/84
Normen:
BGB § 631 ;
Fundstellen:
BauR 1985, 467
NJW 1985, 2830

Vergütung von auf eigenes Risiko erbrachten Leistungen eines Architekten

BGH, Urteil vom 28.03.1985 - Aktenzeichen VII ZR 81/84

DRsp Nr. 1996/14108

Vergütung von auf eigenes Risiko erbrachten Leistungen eines Architekten

Die Absprache, wonach der Architekt zunächst »auf eigenes Risiko« arbeitet und eine Vergütung für die von ihm erbrachten Leistungen nur bei Eintritt der Bedingungen erhalten soll, ist zulässig.

Normenkette:

BGB § 631 ;
Fundstellen
BauR 1985, 467
NJW 1985, 2830