Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des Wohnraummietrechts; Aufrechnungsbefugnis des Vermieters mit Schadensersatzforderungen gegen den Anspruch auf Auszahlung der Kaution nach Verjährung der Schadensersatzansprüche
BGH, Beschluß vom 01.07.1987 - Aktenzeichen VIII ARZ 2/87
DRsp Nr. 1992/3013
Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des Wohnraummietrechts; Aufrechnungsbefugnis des Vermieters mit Schadensersatzforderungen gegen den Anspruch auf Auszahlung der Kaution nach Verjährung der Schadensersatzansprüche
»a) Das Landgericht als Berufungsgericht hat eine Rechtsfrage aus dem Wohnraummietrecht dem Oberlandesgericht zur Entscheidung durch Rechtsentscheid ohne Rücksicht darauf vorzulegen, ob eine Beweisaufnahme ergeben könnte, daß es auf die Vorlagefrage nicht mehr ankommt.b) Der Vermieter von Wohnraum ist nicht schon deshalb gehindert, mit gemäß § 558BGB verjährten Schadensersatzforderungen wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der vermieteten Sache gegen den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution aufzurechnen, weil er die vom Mieter gestellte Kaution nicht innerhalb von sechs Monaten seit Beendigung des Mietvertrages abgerechnet hat.«