I.
Über das Vermögen der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wurde im Juni 2008 das Insolvenzverfahren eröffnet, woraufhin die Beklagte und Beschwerdegegnerin (die Steuerberaterkammer) ihre Bestellung als Steuerberaterin wegen Vermögensverfalls widerrief (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes -- StBerG --).
Testen Sie "Rechtsfragen in der Steuerberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|