§ 185 AO
FNA: 610-1-3
Fassung vom: 23.01.2025
Stand: 01.06.2025
zuletzt geändert durch:
-, - vom 23.01.2025

§ 185 AO Geltung der allgemeinen Vorschriften

§ 185 Geltung der allgemeinen Vorschriften

AO ( Abgabenordnung )

Auf die in den Steuergesetzen vorgesehene Zerlegung von Steuermessbeträgen sind die für die Steuermessbeträge geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.