BGH - Beschluss vom 05.04.2011 (II ZR 173/10)
Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision durch Beschluss gemäß § 552a ZPO zurückzuweisen. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts besteht kein Grund für die Zulassung der [...]