Sechste Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, BGBl. I S. 2432
Abschnitt 2 Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10 a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes Unterabschnitt 2 Ermittlung, Festsetzung, Auszahlung, Rückforderung und Rückzahlung der Zulagen
§ 14 Nachweis der Rentenversicherungspflicht und der Höhe der maßgebenden Einnahmen
AltvDV ( Altersvorsorge-Durchführungsverordnung )
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