(1) Die Eintragung hat zu enthalten: 1. den Namen und den Sitz der Partnerschaft; 2. den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum und den Wohnort jedes Partners; 3. den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf jedes Partners; 4. den Gegenstand der Partnerschaft; 5. die Angabe der Vertretungsbefugnis der Partner. (2) Auf das Partnerschaftsregister und die registerrechtliche Behandlung von Zweigniederlassungen sind die §§
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