(1) Unter § 1 Abs. 3 Nr. 1 UStG fallen z. B. der Verkauf von Tabakwaren aus Automaten in Freihäfen sowie Lieferungen von Schiffsausrüstungsgegenständen, Treibstoff und Proviant an private Schiffseigentümer zur Ausrüstung und Versorgung von Wassersportfahrzeugen. (2) Unter § 1 Abs. 3 Nr. 2 UStG fallen z. B. die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle, Beförderungen für private Zwecke, Reparaturen an Wassersportfahrzeugen und die Veranstaltung von Wassersport-Lehrgängen. (3)
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|