183 a UStR2008
Stand: 10.12.2007
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Zu § 14 UStG (§§ 31 bis 34 UStDV)

183 a UStR2008 Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

183 a Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStR2008 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 )

(1) 1Der Begriff der steuerpflichtigen Werklieferungen oder sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück umfasst die Bauleistungen des § 13 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG und darüber hinaus die sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück im Sinne des § 3 a Abs. 2 Nr. 1 UStG. 2Hinsichtlich des Begriffs der steuerpflichtigen sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück wird auch auf Abschnitt 34 verwiesen. (2) 1Demnach gehören zu den Leistungen, bei denen nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG eine Verpflichtung zur Rechnungserteilung besteht, zunächst alle Bauleistungen, bei denen die Steuerschuld unter den weiteren Voraussetzungen des § 13 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG auf den Leistungsempfänger übergehen kann (vgl. Abschnitt 182 a). 2Weiter gehören dazu die steuerpflichtigen Werklieferungen oder sonstigen Leistungen, die der Erschließung von Grundstücken oder der Vorbereitung von Bauleistungen dienen. 3Damit sind z. B. auch die folgenden Leistungen von der Rechnungserteilungspflicht erfasst: - Planerische Leistungen (z. B. von Statikern, Architekten, Garten- und Innenarchitekten, Vermessungs-, Prüf- und Bauingenieuren); - Labordienstleistungen (z. B. die chemische Analyse von Baustoffen oder Bodenproben); - reine Leistungen der Bauüberwachung;