Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Oktober 2012
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war an insgesamt zehn GbR beteiligt, die nach den Ausführungen des Finanzgerichts (FG) —Einzelheiten hat die Vorinstanz insoweit nicht festgestellt— in den Jahren 2001 bis 2004 Grundbesitz erworben hatten. Die Tätigkeiten der einzelnen GbR werden von den Beteiligten übereinstimmend als vermögensverwaltend angesehen.
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