FG Niedersachsen - Urteil vom 02.03.2010
8 K 254/07
Normen:
EStG § 3c Abs. 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
EFG 2010, 1111

Abschreibungen auf Gesellschafterdarlehen unterliegen nicht dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 Einkommensteuergesetz; Abzugsverbot; Abschreibungen; Gesellschafterdarlehen

FG Niedersachsen, Urteil vom 02.03.2010 - Aktenzeichen 8 K 254/07

DRsp Nr. 2010/8703

Abschreibungen auf Gesellschafterdarlehen unterliegen nicht dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 Einkommensteuergesetz; Abzugsverbot; Abschreibungen; Gesellschafterdarlehen

1. Zu den Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG. 2. Für Teilwertabschreibungen auf eigenkapitalersetzende Darlehen greift das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG nicht ein, weil ein wirtschaftlicher Zusammenhang des Gesellschafterdarlehens mit steuerfreien Einkünften nicht gegeben ist.

Normenkette:

EStG § 3c Abs. 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der (Teil-) Verzicht auf eine Darlehensforderung in voller Höhe gewinnmindernd berücksichtigt werden kann oder ob diesbezüglich nur der hälftige Abzug nach § 3c Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) möglich ist.

Der Kläger ist alleiniger Gesellschafter der XY-GmbH (GmbH). Zwischen der GmbH als Betriebsgesellschaft und dem Einzelunternehmen des Klägers als Besitzunternehmen besteht eine Betriebsaufspaltung.