I. Die Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Im Streitjahr 2000 erzielten die Antragsteller Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie hohe positive Einkünfte durch die Veräußerung von Aktien. Außerdem erwirtschafteten sie hohe negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung.
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