Allgemeines

Autor: Deh

Das Umwandlungsrecht ist in erster Linie in Bezug auf gesellschaftsrechtliche Vorgänge zu verstehen, mit denen bestehende wirtschaftliche Aktivitäten unter anderen handels- wie auch steuerlichen Rahmenbedingungen weitergeführt werden. Ein Beispiel dafür ist etwa der Fall einer GmbH mit Speditionsbetrieb, die per Rechtsformwechsel in eine GmbH &. Co. KG umgewandelt wird. Am Betrieb (Mitarbeiterstamm, Vertrags- und Kundenbeziehungen, Außenauftritt) ändert sich nichts.

Historisch gesehen wurden durch das Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts vom 28.10.19941) die bis dahin in unterschiedlichen Gesetzeswerken verstreuten zivilrechtlichen Vorschriften in einem Gesetz zusammengefasst und grundlegend renoviert. Wichtige Änderungen bzw. Ergänzungen erfolgten durch das Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vom 22.07.19982) und des Handelsrechtsreformgesetzes vom 22.06.19983). Weitere bedeutende Änderungen erfolgten mit Gesetz vom 11.07.2011 (Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/109/EG)4).