Streitig ist die steuerrechtliche Bewertung von Fondsbeteiligungen.
Die Klägerin ist eine durch Umwandlung entstandene AG, deren Unternehmensgegen-stand die Vermittlung von Finanzdienstleistungen jeder Art. ist. Sie vermittelt Verträge zwischen ihren Produktpartnern, z.B. Versicherungen, und deren Kunden. Die Versicherungsunternehmen zahlten der Klägerin den vollen Provisionsanspruch aus, der aber nur verdient war, wenn der vermittelte Kunde den Vertrag während der sog. Haftungszeit aufrechterhielt. Bei Stornierung oder Kündigung des Vertrags hatte die Klägerin die vorausbezahlte, aber noch nicht verdiente Provision an das Unternehmen zurückzuzahlen. Angesichts der Dauer des Haftungszeitraumes, der in der Regel 12 bis 48 Monate, ausnahmsweise auch bis zu 120 Monaten betrug, verlangten die Versicherungsunternehmen zur Sicherung dieses Provisionsrückzahlungsanspruchs im Allgemeinen Sicherheiten, die die Klägerin dadurch leistete, dass sie zum Marktpreis Anteile an Wertpapierfonds erwarb und verpfändete (sog. Stornoreserve).
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|