1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.01.2010 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln
-
2. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Fortbestand des ursprünglich mit der Firma M und M GbR begründeten Arbeitsverhältnisses nach einem Betriebsübergang auf die Beklagte, über die Wirksamkeit einer vorsorglichen - ohne Zustimmung des Integrationsamts - ausgesprochenen Kündigung der Beklagten vom 27.04.2007 sowie über Lohnansprüche aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges für die Zeit von Oktober 2005 bis Dezember 2006. Von der erneuten Darstellung des Sachverhalts wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|