FG Köln - Urteil vom 30.08.2000
4 K 3597/00
Normen:
EStG § 17 Abs. 1 ; EStG § 17 Abs. 2 ; EStG § 17 Abs. 2 S 1 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1198

Anschaffungskosten bei unentgeltlicher Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft

FG Köln, Urteil vom 30.08.2000 - Aktenzeichen 4 K 3597/00

DRsp Nr. 2002/2017

Anschaffungskosten bei unentgeltlicher Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft

Überträgt ein Steuerpflichtiger seine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft unentgeltlich auf eine Kapitalgesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter er ist, so ermitteln sich die Anschaffungskosten der Anteile an der aufnehmenden Gesellschaft ohne Berücksichtigung des Teilwerts der übertragenen Anteile im Übertragungszeitpunkt.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1 ; EStG § 17 Abs. 2 ; EStG § 17 Abs. 2 S 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger war alleiniger Gesellschafter der Firma A-GmbH. Die A-GmbH betrieb ein Schnellrestaurant in D. Die Beteiligung hielt der Kläger in seinem Privatvermögen.

Mit notariellem Vertrag vom 23. Dezember 1991 gründete der Kläger die Firma S-GmbH, deren Anteile er ebenfalls als alleiniger Gesellschafter im Privatvermögen hielt. Mit notariellem Vertrag ebenfalls vom 23. Dezember 1991 übertrug der Kläger seine Anteile an der Firma A-GmbH unentgeltlich auf die am gleichen Tage gegründete S-GmbH.

Zum 1. Januar 1993 veräußerte die A-GmbH das von ihr betriebene Schnellrestaurant (Kaufvertrag vom 3. Dezember 1992) zu einem Kaufpreis von 2.400.000,- DM.