Der Kläger betrieb seit dem 1.6.1999 zusammen mit Herrn "A" eine Rechtsanwaltssozietät in Form der GbR.
Die GbR wurde zum 31.7.2004 durch Realteilung beendet. Der Kläger führte ab 1.8.2004 die Buchwerte der von ihm übernommenen Wirtschaftsgüter in seinem Einzelunternehmen fort.
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