Anwendbarkeit der Realteilungsgrundsätze auf eine anlässlich der Ehescheidung vorgenommene Auseinandersetzung über ehegemeinschaftliches Betriebs- und Privatvermögen; Kausalitätserfordernis bei einer Kostenentscheidung nach § 137 FGO
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.05.2000 - Aktenzeichen 10 K 193/97
DRsp Nr. 2001/8679
Anwendbarkeit der Realteilungsgrundsätze auf eine anlässlich der Ehescheidung vorgenommene Auseinandersetzung über ehegemeinschaftliches Betriebs- und Privatvermögen; Kausalitätserfordernis bei einer Kostenentscheidung nach § 137FGO
1. Die BFH-Rechtsprechung zur Anwendbarkeit der Grundsätze der Realteilung einer Personengesellschaft auf die Auseinandersetzung von aus Betriebs- und Privatvermögen bestehenden Nachlässen (sog. Mischnachlässen) ist auch auf die Auseinandersetzung eines ehegemeinschaftlichen Gesamtvermögens --aus gesellschaftlichem Betriebsvermögen und Bruchteilseigentum bestehend-- anzuwenden.
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