Anwendungsbereich

Betriebsveräußerung, -aufgabe und -verpachtung 4/12 Die Steuervergünstigung der §§ 16 Abs. 4 und 34 EStG 4/12.1 Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG 

Anwendungsbereich

Autor: Löbe

Der Freibetrag wird für folgende betriebliche Veräußerungsgewinne gewährt:

Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Betriebs

Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs

Veräußerung oder Aufgabe einer 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (gilt als Teilbetrieb)

Veräußerung oder Aufgabe des gesamten Mitunternehmeranteils

Veräußerung oder Aufgabe des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters an einer KG a.A.

Eine 100-%-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist kein Teilbetrieb, sondern „gilt“ im Rahmen des §  16 EStG als solcher (§  16 Abs.  1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG). Wird die 100-%-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zusammen mit dem übrigen Betrieb oder einem „echten“ Teilbetrieb veräußert oder im Zuge der Veräußerung in das Privatvermögen überführt, ist auch der auf die 100-%-Beteiligung entfallende Gewinn – allerdings nur nach §  16 Abs.  4 EStG – begünstigt.

Hinweis