Mandanteninformationen für Verschmelzung KG in GmbH

Mandanteninformationen für die Verschmelzung einer KG in eine GmbH

 

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

 

die hier vorgelegte Verschmelzung betrifft die Überführung des Vermögens einer GmbH & Co. KG in das Vermögen ihrer eigenen Komplementär-GmbH.

 

Es handelt sich um eine Gesamtrechtsnachfolge mit der Möglichkeit, die stillen Reserven nicht zu realisieren, da hier zu Buchwerten fortgeführt werden kann. Vertragspartner der beteiligten Unternehmen sind nicht zu beteiligen.

 

Bereits vor der Einladung zur Gesellschafterversammlung sollten die Einzelheiten und Formalitäten der Verschmelzung durchgesprochen und abgestimmt sein. Nur so kann vermieden werden, dass die Verschmelzung an Formfehlern oder fehlenden Unterlagen scheitert.

 

Natürlich können anders als im vorliegenden Beispiel mehr Personen als Gesellschafter oder auch Geschäftsführer beteiligt sein.

 

Zu beachten ist, dass hier mit der Werthaltigkeit der Kommanditanteile das Kapital der GmbH erhöht wird und der ehemalige Kommanditist diese Kapitalanteile erhält.

 

Schließlich ist auch vor dem eigentlichen Verschmelzungsbeschluss ein Verschmelzungsvertrag abzuschließen.

 

Die Beschlüsse zur Verschmelzung beider Gesellschaften können gemeinschaftlich gefasst werden.

 

Bei Durchführung einer solchen Verschmelzung sollten Sie insbesondere die folgenden Punkte bedenken:

 

Hinweis