Zwischen den Parteien ist streitig, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ein Angebot auf Übernahme in das Arbeitsverhältnis zu unterbreiten.
Der am 16.08.1957 geborene Kläger ist seit dem Jahre 1982 als Fluglotse am Flughafen E. beschäftigt.
Der Kläger wurde mit dem Tage des Beitritts Arbeitnehmer der damaligen Bundesanstalt für Flugsicherung. Die Bundesanstalt wurde im Jahre 1992 aufgelöst. Ihre Aufgaben übernahm u. a. das neu geschaffene Luftfahrt-Bundesamt und - für die Aufgaben der Flugsicherung - die Beklagte (DFS) als in privater Rechtsform errichtetes Flugsicherungsunternehmen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|