BFH - Urteil vom 21.01.1999
IV R 15/98
Normen:
BGB §§ 611 1619 ; EStG § 4 Abs. 4 § 12 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 919
DStZ 1999, 756

Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen

BFH, Urteil vom 21.01.1999 - Aktenzeichen IV R 15/98

DRsp Nr. 1999/4253

Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen

1. Bei Arbeitsverträgen zwischen nahen Angehörigen ist Indizmerkmal für die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist. Dabei ist zu beachten, dass geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch bezüglich der Vertragsdurchführung für sich allein nicht stets zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses führen müssen. 2. Bei Verträgen zwischen Vater und Sohn im Bereich der LuF kann die Fremdüblichkeit eines Vertrages nicht mit der Begründung verneint werden, eine Mithilfe von Eltern in einem auf ihre Kinder übergangenen landwirtschaftlichen Betrieb sei nach dessen Übergabe üblich.

Normenkette:

BGB §§ 611 1619 ; EStG § 4 Abs. 4 § 12 ;

Gründe: