| Autor: Deh |
Verschiedene Umstrukturierungen sind im Zivil- und Steuerrecht vorstellbar, die nicht im Umwandlungsgesetz geregelt sind.
Bei der klassischen Einbringung im Wege der Einzelrechtsnachfolge (Asset Deal) werden bewegliche Sachen durch Einigung und Übergabe gem. §
In der Praxis können damit auch Unternehmen oder Freiberufler, die vom Umwandlungsgesetz nicht Gebrauch machen können, die Einbringung eines Betriebs - z.B. in eine GbR - realisieren, ohne dass stille Reserven versteuert werden müssen. Darunter fällt auch die Aufnahme neuer Gesellschafter in eine Personengesellschaft, wenn der/die neu Eintretende die Einlage in das Gesellschaftsvermögen leisten.
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