I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist neben Mutter und Schwester testamentarischer Miterbe seines 1991 verstorbenen Vaters. Das Nachlaßgericht übersandte dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) noch im selben Jahr eine Abschrift des eröffneten Testaments. Im März 1993 forderte das FA die Mutter zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auf. Die Erklärung ging im Mai 1993 ein. Sie war nur von der Mutter unterzeichnet, enthielt aber auch Angaben zu den weiteren Erben und deren Vorschenkungen.
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