FG München - Gerichtsbescheid vom 17.01.2007
4 K 4719/05
Normen:
AO (1977) § 80 ; StBerG § 3 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1303

Auftreten eines als Testamentsvollstrecker bestellten Rechtsanwalts im Einspruchsverfahren der Erben gegen die Erbschaftssteuer-Bescheide

FG München, Gerichtsbescheid vom 17.01.2007 - Aktenzeichen 4 K 4719/05

DRsp Nr. 2007/9146

Auftreten eines als Testamentsvollstrecker bestellten Rechtsanwalts im Einspruchsverfahren der Erben gegen die Erbschaftssteuer-Bescheide

Tritt ein als Testamentsvollstrecker bestellter Rechtsanwalt im Einspruchsverfahren der Erben gegen die Erbschaftssteuer-Bescheide als deren Bevollmächtigter auf, so muss er eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Normenkette:

AO (1977) § 80 ; StBerG § 3 ;

Tatbestand:

I

Die am 1.5.2000 in München verstorbene Erblasserin, Frau O wurde aufgrund des privatschriftlichen Testaments vom 23.2.1995 von ihrem Neffen, dem Kläger, allein beerbt.

Als Testamtensvollstrecker wurde Herr L eingesetzt.

Am 20.2.2001 wurde der Testamentsvollstrecker aufgefordert, für den Erbfall O die entsprechende Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Trotz mehrmaliger Erinnerung wurde die Erbschaftsteuererklärung für den Erbfall erst am 16.7.2004 in Verbindung mit der Abgabe von strafbefreienden Erklärungen beim Finanzamt eingereicht (s. Bl. 37 ff Finanzgerichts-Akte). Am 30.7.2004 wurde diese Erklärung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt M eingereicht (Bl. 46 Finanzgerichts-Akte).

Die strafbefreiende Erklärung für den Kläger wurde mit Verfügung vom 15.9.2004 vom Finanzamt M für unwirksam erklärt (Bl. 54 Finanzgerichts-Akte), weil die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 StraBEG nicht vorgelegen hätten.