1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 05.03.2009 -
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche und in diesem Zusammenhang darum, wie die Arbeitsvertragsklausel zur Anwendung eines Tarifvertrages auszulegen ist.
Die Klägerin schloss am 20.06.1991 mit Beginn des Arbeitsverhältnisses am 01.01.1991 einen Arbeitsvertrag mit der .... Dieser enthält u. a. die folgende Regelung:
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|