I. Die im Alter von 76 Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Sie hatte eine Halbschwester, die vor ihr verstorben ist. Deren Abkömmlinge sind die Beteiligten zu 1, 2, 4 und 5. Der Nachlaß besteht im wesentlichen aus dem mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebauten Grundstück, Antiquitäten, Teppichen, Schmuck und Bankguthaben.
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