Ausscheidender Gesellschafter; Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots zwischen einer Kapitalgesellschaft und einem ausscheidenden Gesellschafter
BGH, Urteil vom 19.10.1993 - Aktenzeichen KZR 3/92
DRsp Nr. 1994/1325
"Ausscheidender Gesellschafter"; Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots zwischen einer Kapitalgesellschaft und einem ausscheidenden Gesellschafter
»a) Wird der Geschäftsbetrieb einer Kapitalgesellschaft bei dem Ausscheiden eines Gesellschafters zwischen diesem und der Gesellschaft aufgeteilt, kann ein in diesem Zusammenhang zwischen diesen Beteiligten vereinbartes Wettbewerbsverbot der Anwendung des § 1GWB entzogen sein, wenn und soweit es für die Zwecke der vereinbarten Art der Auseinandersetzung erforderlich ist. b) Zum räumlichen und zeitlichen Umfang eines solchen Wettbewerbsverbotes.«
Normenkette:
GWB § 1 ;
Tatbestand:
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