I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden als Eheleute zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Die Klägerin erwarb 1976 für 50 000 DM ein als unbebautes Grundstück bewertetes Anwesen mit einem 1973 eingestürzten alten Bauernhaus. Die Kläger ließen das Wohngebäude mit Scheune für rd. 917 000 DM wiederherstellen und machten in den Jahren 1979 bis 1988 für Aufwendungen von insgesamt 709 968 DM erhöhte Absetzungen gemäß § 82i der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) geltend. Der Regierungspräsident als damals zuständige Denkmalbehörde erteilte unter dem 8. Mai 1980 folgende Bescheinigung:
"Es wird hiermit bescheinigt, daß Ihr Gebäude, Wohnhaus mit Scheune ... in ... ein Baudenkmal lt. Gutachten des Landeskonservators vom 16. 12. 75 ist.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|