BFH - Beschluss vom 02.07.2014
XI S 8/14
Normen:
FGO § 69 Abs. 1; FGO § 69 Abs. 2 S. 2; UStG § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2014, 1601

Begriff der Bauleistung i.S.v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStGAussetzung der Vollziehung eines UmsatzsteuervorauszahlungsbescheidesMontage von Photovoltaikanlagen unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG

BFH, Beschluss vom 02.07.2014 - Aktenzeichen XI S 8/14

DRsp Nr. 2014/12612

Begriff der Bauleistung i.S.v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG Aussetzung der Vollziehung eines UmsatzsteuervorauszahlungsbescheidesMontage von Photovoltaikanlagen unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG

NV: Es ist noch nicht geklärt, ob die Lieferung und Montage von betriebsbereiten (sog. schlüsselfertigen) Photovoltaikanlagen auf Gebäudedächern umsatzsteuerrechtlich eine Bauleistung ist.

Die Vollziehung eines Umsatzsteuervorauszahlungsbescheides ist wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen, da höchstrichterlich nicht geklärt ist, ob die Montage von Photovoltaikanlagen unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG zu fassen ist.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 1; FGO § 69 Abs. 2 S. 2; UStG § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1;

Gründe

I. Die Klägerin und Antragstellerin (Antragstellerin), eine GmbH, betrieb in den Jahren 2009 und 2010 (Streitjahre) ein Unternehmen, das auf die Lieferung und die Montage von betriebsbereiten (sog. schlüsselfertigen) Photovoltaikdachanlagen spezialisiert war. Ihr wurden Freistellungsbescheinigungen nach § 48b des Einkommensteuergesetzes (EStG) erteilt.